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BGH, 16.11.2022 - 3 StR 294/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 21 StGB; § 46 Abs. 1, Abs. 2 StGB; § 49 StGB; § 212 StGB; § 213 StGB
Totschlag (minder schwerer Fall); Strafzumessung (erheblich verminderte Schuldfähigkeit; strafschärfende Berücksichtigung von Tatmodalitäten; Vorwerfbarkeit bei geistig-seelische Beeinträchtigung des Täters) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, §§ 21, 49 Abs. 1 StGB, § 213 2. Alt. StGB, § 213 Alternative 1 StGB
- Wolters Kluwer
Prüfung eines minder schweren Falls des Totschlags im Sinne von § 213 Alt. 1 StGB
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 01.04.2022 - 6 Ks 8/21
- BGH, 16.11.2022 - 3 StR 294/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.01.2020 - 3 StR 332/19
Eingeschränkte Schuldfähigkeit (Prüfung schuldfähigkeitsrelevanter Kriterien; …
Auszug aus BGH, 16.11.2022 - 3 StR 294/22
Diese Strafzumessungserwägung begegnet unter den hier gegebenen Umständen durchgreifenden rechtlichen Bedenken; denn die Art der Tatausführung darf einem Angeklagten nur dann ohne Abstriche strafschärfend zur Last gelegt werden, wenn sie in vollem Umfang vorwerfbar ist, nicht aber, wenn ihre Ursache in einer von ihm nicht oder nur eingeschränkt zu vertretenen geistig-seelischen Beeinträchtigung liegt (BGH, Beschl. v. 31. Januar 2012 - 3 StR 453/11, NStZ-RR 2012, 169; Beschl. v. 23. Januar 2020 - 3 StR 332/19, NStZ 2021, 159;… MüKoStGB/Schneider, 4. Aufl. 2021, § 212 Rn. 108). - BGH, 31.01.2012 - 3 StR 453/11
Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; Tatausführung; erheblich verminderte …
Auszug aus BGH, 16.11.2022 - 3 StR 294/22
Diese Strafzumessungserwägung begegnet unter den hier gegebenen Umständen durchgreifenden rechtlichen Bedenken; denn die Art der Tatausführung darf einem Angeklagten nur dann ohne Abstriche strafschärfend zur Last gelegt werden, wenn sie in vollem Umfang vorwerfbar ist, nicht aber, wenn ihre Ursache in einer von ihm nicht oder nur eingeschränkt zu vertretenen geistig-seelischen Beeinträchtigung liegt (BGH, Beschl. v. 31. Januar 2012 - 3 StR 453/11, NStZ-RR 2012, 169; Beschl. v. 23. Januar 2020 - 3 StR 332/19, NStZ 2021, 159;… MüKoStGB/Schneider, 4. Aufl. 2021, § 212 Rn. 108).